Die Gesellschaft
Vollversammlung und Neuwahl des Gesellschaftsrats
Am 28. Juni 2024 fand die Vollversammlung der stillen Gesellschafterinnen und Gesellschafter der PettenDorfladen UG (haftungsbeschränkt) statt. Es waren 45 Gesellschafterinnen und Gesellschafter persönlich anwesend oder durch Vollmacht vertreten. Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt war die turnusmäßige Neuwahl der Mitglieder des Gesellschaftsrats. Von den bisherigen Mitgliedern standen drei nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung, es konnten aber insgesamt acht Kandidaten und Kandidatinnen gefunden werden. Zu Mitgliedern des Gesellschaftsrats wurden gewählt: Kirsten Bruckner, Florian Dieterle, Adrian Florea, Hermann Hien, Björn Lautenschlager, Norbert Meyer und Bernhard Weigl.
In der konstituierenden Sitzung des neuen Gesellschaftsrats am 25.07.2024 wurden als Vorsitzender des Gremiums Herr Bernhard Weigl und als dessen Stellvertreterin Frau Kirsten Bruckner gewählt.
Die Mitglieder des Gesellschaftsrats freuen sich auf Ihre Aufgabe, die Interessen der stillen Gesellschafterinnen und Gesellschafter der PettenDorfladen UG (haftungsbeschränkt) zu vertreten und stehen Ihnen für Ihre Anliegen, Fragen etc. gerne zur Verfügung.
Der Gesellschaftrat des PettenDorfladens
Im Bild (v. l. n. r.): Adrian Florea, Florian Dieterle, Björn Lautenschlager, Bernhard Weigl Vorsitzender, Kirsten Bruckner Stellvertreterin, Hermann Hien, Norbert Meyer
Nachrichten an den Gesellschaftsrat können Sie an gesellschaftsrat@pettendorfladen.de addressieren.
Die PettenDorfladen UG (haftungsbeschränkt) - ein Gemeinschaftsprojekt
- Die PettenDorfladen-Gesellschaft ist eine Unternehmergesellschaft mit stillen Gesellschaftern (UG & Still). Bei der Unternehmergesellschaft handelt es sich um eine haftungsbeschränkte Sonderform der GmbH, die optimal auf die Situation in Pettendorf passt, da ihre Gründung schnell und einfach möglich war
- Die PettenDorfladen-Gesellschaft ist als Bürgergesellschaft konzipiert, in der alle Bürger, Firmen oder Vereine, die einen Anteil erwerben, als stille GesellschafterInnen fungieren. Der Mindestbetrag für einen Anteil beträgt 200 Euro, kann aber jederzeit höher sein.
- Das Basisgremium der PettenDorfladen-Gesellschaft ist eine Vollversammlung, in der die stillen GesellschafterInnen und die GesellschafterInnen der UG (haftungsbeschränkt) vertreten sind. Diese Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Gesellschaftsrat.
- Der Gesellschaftsrat bestimmt aus seinen Reihen die eingetragenen GesellschafterInnen der Unternehmergesellschaft Der Gesellschaftsrat gibt seinerseits Ziele und Wunschvorgaben an den/die GeschäftsführerIn weiter.
- Die eingetragenen GesellschafterInnen berufen eine oder mehrere Personen für die Geschäftsführung, unterstützen und kontrollieren diese.
- Die Geschäftsführung vertritt die PettenDorfladen UG (haftungsbeschränkt) nach außen.
Die ersten Gesellschafter
Sie sind die ersten Gesellschafter: Michael Fleiner, Norbert Meyer und Hermann Hien (im Bild von links) haben die PettenDorfladen UG (haftungsbeschänkt) gegründet. Diese Unternehmergesellschaft (UG & Still) ist seit Anfang des Jahres 2021 notariell beurkundet und handlungsfähig. Als Interimsgeschäftsführer fungiert Norbert Meyer. Unterstützt durch seine Gesellschafterkollegen vertritt er die PettenDorfladen UG formal nach außen. Die PettenDorfladen UG bildet das rechtliche Dach für den Dorfladen.